Geige in Überlänge

  • Wenn die Geige euch gefällt, und der Preis im Verhältnis zum Klang und zum Zustand ok ist, sehe ich im Kauf kein Problem. Jeder Gebrauchsgegenstand verliert an Wert, und bei Anziehsachen etc. denkt auch keiner daran, einen Kauf vom einem möglichen Wiederverkauf abhängig zu machen.


    Und ja, als „unverkäuflich“ sehe ich die Geige nicht. Gut klingende Instrumente sind immer verkäuflich, auch wenn das mit der Überlänge vielleicht ein bisschen schwerer wird. Auch ein Instrument vom Geigenbauer kann man nicht zum

    „Einkaufspreis“ wieder verkaufen, und Neuinstrumente verlieren ebenfalls an Wert….diese Diskussion ist also relativ.

  • Von welchem Preissegment sprechen wir hier und wie alt ist die Tochter :)? Denn man muss ja auch sagen: Wenn wir uns im Schülergeigen-Preisbereich bewegen, ist es generell schwierig, die Geige (gewinnbringend) wieder zu verkaufen. Privatverkäufe sind ja grundsätzlich müßig und wenn's über den Geigenbauer geht, will der auch was dran verdienen. Bin mir also nicht so sicher, ob man von einer potenziell "besser verkaufbaren" Geige so viel echten Mehrwert hat. Aber klar, wenn die Tochter in einem Alter ist, in dem sie vielleicht nächstes Jahr hinschmeißen könnte und ihr haut jetzt für ein Instrument 3.000 Euro raus, ist das natürlich schwierig, wenn euch gesagt wird, die Geige sei nicht zu verkaufen. Die Aussage finde ich andererseits aber auch relativ, denn ihr liebäugelt ja gerade auch mit dem Instrument. Warum sollte es anderen nicht auch so gehen?

  • Bei der Diskusion fehlen mir Details um zu Diskutiren ob es Sinn macht die Geige zu kaufen oder nicht. Also wenn die Leihgeige deutlich teurer ist aber schlechter klingt. Ist die Entscheidung doch einfach, teile den Kaufpreis durch die Summe die du monatlich für die Leihgeige zahlen würdest, sehe nicht den Wert bei einem Verkauf, sondern den Vorteil das Sie einem gehört. Und es findet sich für jedes Instrument einen Deppen der die Geige kaufen würde, euch hat die Geige ja auch gefunden. ;)