optisch schöne Geige, bitte um faire Werteinschätzung

  • das ist mir natürlich klar! Auch dass ihr, außer vielleicht Braatsch, meine eBay-Bieterkonkurrenz seid ;)


    Naja...jeder hat so seine Laster. Bei mir ist es die Instrumentenkaufsucht mit der Aussicht auf was Schönes. Das geht natürlich nicht ganz ohne Risiko und rosarote Brille. Außerdem habe ich selber mal Instrumente gebaut und weiß um den Aufwand, solche Teile herzustellen. Da finde ich jede spielbare Schrottgeige für 150 Euro noch irgendwie ihr Geld wert, auch wenn es nicht der Marktwert ist.

  • Ich war auch schon mal viel aktiver, was Ebay-käufe angeht. Aber nach einigen leidvollen Erfahrungen beschränke ich mich da ziemlich. Ich hatte auch schon Geigen mit schlechten Fotos gekauft, in der Hoffnung ein Schnäppchen zu machen. Bin aber immer enttäuscht worden.
    Jetzt sind es fast nur noch Bastelobjekte. Da habe ich dann wenigstens noch die Freude am werkeln. Aber auch da staut es aus Zeitgründen zur Zeit und es liegen ein paar angefangene bzw noch gar nicht richtig begutachtete Reparaturobjekte hier rum.


    Man muss sich irgendwann auch ein Limit setzen, sonst platzt die Wohnung aus allen Nähten und dem Geldbeutel geht es genau andersrum.

  • Das mit der Kauflust haben wir alle durchgemacht. Irgendwann wendet sich aber das Blatt.
    Weil man zuviele Geigen im Depot hat die keiner haben will. Sagen wir es mal nett, es sind dann die guten verlust Geigen. Es wird dann eher vorkommen das man bereit ist mehr zu Zahlen so wie bei der Geige in den schönen Holzkoffer. Meine Tochter hat Ihre geliebte Geige hergegeben und getauscht. Das war es allemal wert. Hier der Beitrag: Alter Geigenkasten mit Inhalt

  • Ach Leute, es kann doch jeder kaufen was er möchte...und wenn es handvergoldetes Brennholz ist. ;)


    Und klar darf ein Verkäufer um Abbruch bitten- aber mit dem Zuschlag ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Damit sind seine Chancen gering, und der Käufer hat Anspruch auf das Instrument, genau so wie der Verkäufer Anspruch auf das Geld hat.


    Praktisch ist es natürlich so, dass solche Dinge immer einen Haufen Scherereien machen. Das braucht man echt nicht. Daher gebe ich Dir natürlich Recht, Abalon! Auch die Mutmassungen bezüglich gemalter Flammen etc. kann man sich dann sparen- man kann ja einfach bessere Fotos machen wenn die Fiedel da ist.


    Ich hatte mal einen interessanten Fall. Ich hatte ein Cello bei Ebay gekauft, deutlich unter Wert. Geld überwiesen etc., aber dann rief der Verkäufer an, dass Instrument stamme aus einer Erbschaft, und wäre jetzt doch jemand Anderem in der Familie zugedacht gewesen. Ich glaube diese Story bis heute nicht, aber das ist echt ne Ausrede, wo man rechtlich nicht viel machen kann. Theoretisch stünde mir Schadensersatz zu. Da ich aber keinen Gegenstand erwerben kann, der dem Verkäufer nicht gehört, ist ja kein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Da er den Gegenstand ja aber in gutem Glauben verkauft hat, und nicht geklaut, hat er sich auch nicht wirklich strafbar gemacht....


    Kurz: Ich glaube, der wusste ganz genau, was er mir für eine Story auftischen muss.


    Insofern: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Daher sollten wir Instrumente wirklich erst dann besprechen, wenn sie beim Käufer angekommen sind. Abgesehen davon, dass das Verwenden fremder Bilder (mit dem Instrument erwirbt man nicht die alten Bildrechte!) natürlich auch nicht ganz ok ist.

  • Was das Einstellen von Fotos in dieses Forum angeht, hast du vollkommen Recht, da befinde ich mich in einer Grauzone. Ich werde mich bessern ;-). Wenn ich meine Beiträge editieren könnte, würde ich sie auch direkt wieder löschen :D


    Die Auslieferung eines ersteigerten Artikeln durchzuboxen, wenn der Inserent es nicht verkaufen will, kann man vergessen. Natürlich steht in den eBay-AGB´s, dass mit der Ersteigerung ein Kaufvertrag geschlossen wurde, aber beauftragt man wegen ein paar hundert Euro einen Anwalt? Okay, wenn das Instrument einige Tausend Wert ist, könnte sich der Aufwand lohnen, denn die Rechtslage ist klar.


    Abalons Tocher ist ein Glückskind. So eine schöne Geige:thumbup:<3

  • Wenn der Gegner verliert, hat er auch alle Anwaltskosten zu tragen. Oft reicht es, selber die entsprechenden Gesetzestexte und Urteile zu kennen, und den Verkäufer darauf hinzuweisen.


    Die Rechtssprechung ist da eigentlich eindeutig, pacta sunt servanda.