Nicolas Lupod Geige - Orlean ca. 1790

  • .......Es geht wie immer Scheibchenweise,

    aber so ist das im Leben manchmal. (diesmal kein Vorwurf 😉). Eigentlich bin ich satt, aber eine kleine Scheibe Foie gras und ein schöne Brioche ? Wer will da schon « Nein » sagen ?


    Damals hatten die Bestätigungen leider keine Bilder.( waren dafür sehr schön). Man kam auch nicht auf die Idee, das Violine und Zertifikat mal getrennte Wege gehen. Die französischen Zertifikate und Sprache sind mir geläufig. Aber beziehen sie sich auf das gemeinte Instrument ? Dazu müsste man einige, viele persönliche Daten erheben und das geht nicht im Forum. Andererseits sollte das Forum an solchen Informationen so weit wie möglich beteiligt sein, ist ja spannend !


    Wenn es um Existenzielles geht, nimm Kontakt auf mit einem ( Sachverständigen) Menschen deines Vertrauens. Die Provenienz-Forschung/Recherche ist gelegentlich unschlagbar.


    Letztlich entscheiden die Geigenpäbste , und der Weg ist steinig und schwer......;).

  • .........Genau das habe ich gemeint lieber Norbert V. Und vielleicht gehört auch nur der Zettel und das Zertifikat zusammen. Deshalb gibt es sogar einen Markt für echte Zettel (mit dazugehörigen Zertifikaten)....;).

  • Also, interessant finde ich, dass beide Zertifikate vom Februar 1934 sind, während das eine auf einem "alten" Formular handschriftlich und das andere mit Schreibmaschine auf einem "moderneren" Formular geschrieben ist. Aber das mag alles sein.


    Auf dem "älteren" Formular ist das Instrument als authentisch eingeordnet, und dort auch beschrieben (Länge des Korpus, Lackfarbe, Beschreibung Decke und Boden etc. ). Das kann also zumindest nicht jedem beliebigen Instrument beigelegt werden- wobei auch da natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass ein geschickter Geigenbauer anhand des Zertifikates eine passende Kopie anfertigen kann. Mit Fotos war das zu dieser Zeit eben noch so eine Sache...


    Beim "moderneren" Zertifikat handelt es sich um eine Wertbestätigung, die wahrscheinlich mit dem anderen Zertifikat ausgehändigt wurde, und als Versicherungsnachweis diente. Aber auch hier: Theoretisch könnte das auch irgendwann später auf "alten Zetteln" von wem auch immer geschrieben worden sein, und muss nicht notwendigerweise zur Geige gehören.


    Allerdings sind die Unterschriften sehr ähnlich, ich würde daher schon davon ausgehen, dass die beiden Zertifikate zusammengehören. Ob die Geige dazugehört, ist eine andere Frage. ;) Und auch wenn: Für einen Verkauf muss unbedingt ein neues Zertifikat her. Denn auch damals gab es schon gute Kopisten, und abgesehen von der Möglichkeit, dass Zertifikate "wandern", so sind auch im Original Irrtümer nicht ausgeschlossen. In dem Preisbereich, wo eine Original-Lupot angesiedelt wird, wird eben auch der Name und die Authentizität bezahlt, und da muss Letzteres eben auch -so sicher wie möglich- abgeklärt sein. Ein Zertifikat von 1934 recht da leider nicht.

  • Vielen Dank, die Zertifikate sind ja von der "Zwillingsgeige" vom Kollegen. Unkenntlich habe ich nur den Namen und Adresse gemacht, da steht der Vater der an der Musikhochschule Paris gearbeitet hat als Eigentümer drin.

    Ich habe bei Rampal eine mail geschickt, man sei interessiert die Geige zu prüfen. Jetzt muss man sehen wegen Corona wann es möglich ist...

  • ....aber vor Auftragserteilung fragen, was der Spaß (Zeitwert-Gutachten und Zertifikat). Zeitwert-Gutachten brauchst du nur wenn du verkaufen willst.


    Noch eine Frage: wenn beide Violinen seit Jahrzehnten in Familienbesitz sind (wenn ich das richtig verstehe) wie kommt es dann zu dem Treffen der beiden Geigen beim Dendrochronolgen?