Einen solchen Arbeitsaufwand für eine namenlose Fälschung einzugehen, wäre für den Fälscher nicht lukrativ. Nicht das Alter einer Violine alleine macht den Preis der Violine aus, man zahlt den Namen des Meisters mit - und dies weiß jeder Fälscher. Ihre Argumente überzeugen mich somit absolut nicht.
Es geht auch zu weit, die Violine allein aufgrund des Fotos als Schülergeige zu titulieren. Man muss sie sehen, um dies beurteilen zu können. Die Schäftung sehe ich nicht als eingeritzt an, nur weil das Foto zu undeutlich ist. Es könnte sich bei ihr auch um eine absolute Meisterarbeit handeln. Nur der direkte Blick auf die Violine würde weiterhelfen. Ich würde dem Besitzer also raten, sie bei einem Geigenbauer begutachten zu lassen.