deutsche Meistergeige?

  • Also ich fühl mich durchaus nicht angesprochen. Zumindest nicht auf dieser Ebene.
    Ich habe eine vernünftige Frage gestellt, weil es mich stutzig macht, wie die Instrumente glänzen, und es ist mein Recht, hier zu fragen, ob es an einer Überlackierung liegt oder blitzbedingt. Das hat nichts mit Gerüchten zu tun. Eine einfache Erklärung von "Experten" hätte gereicht. Aber warum sie so "hochgehen", wenn Sie den Verkäufer angeblich nicht kennen, ist mir dann eigentlich nicht klar...
    Im Übrigen hat der Verkäufer durchaus auch ein paar negative Bewertungen (ob die stimmen oder nicht, sei dahingestellt), und mich macht es häufig stutzig, wenn die Bietliste privat ist, also nicht einsehbar. In den heutigen Zeiten kann man eh nicht den kompletten Ebaynamen sehen, also warum verstecken?

  • Ich fühle mich mal angesprochen und sage: Was ist schlimm daran, bei Ebay zu Pokern, so lange man später nicht nörgelt, man sei über den Tisch gezogen worden. Klar ist ein gewerblicher Händler die sicherere Sache (darum habe ich eine meiner Geigen auch von einem, auch wenn ich den Namen hier nicht posten darf, da der hier sonst als Konkurrenz zensiert wird), aber so lange man zum Spaß gern Geigen kauft, die eben nicht so sicher sind, warum denn nicht. Ob das klug ist.. nein. Aber klug und vernünftig muss ich in genügend anderen Bereichen sein.

  • Guten Abend, ich denke wir beenden die Disskusion an dieser Stelle. Trotzdem noch ein "kurzes" Statement von mir. Ich kann nur sagen die Instrumente sind nicht überlackiert. Das einzige Instrument was einen Schutzlack bekommen hat ist ein Instrument was am Sonntag endet. Dies ist aber auch in der Artikelbeschreibung erwähnt. Ich würde empfehlen, sich erst eine Meinung zu bilden wenn man persönlich mit einer Person gesprochen hat. Bei Ebay geht vieles nicht fair zu und es wird von Menschen die einfach mal "bock" dazu haben eine schlechte Bewertung abgegeben obwohl es nicht gerechtfertigt ist. Sowas kommt leider vor weil sich manche Menschen an sowas belustigen und dafür auch in Kauf nehmen Existenzen zu zerstören. Ich finde man sollte respektieren wenn jemand ehrlich ist und einen gewerblichen Account hat und es die Möglichkeit gibt die Instrumente zurück zu geben, denn diese Möglichkeit hat man selbst bei einem Kauf in einem normalem Laden nur wenn der Verkäufer den Artikel aus Kulanz zurück nimmt, vorrausgesetzt beide Seiten haben Ihre Pflichten eingehalten. Laut Gesetz muss man nämlich, wenn man einen gewerblichen Handel betreibt auch einen gewerblichen Ebayaccount haben in dem klar hervorgeht, das die Käufer ein Wiederrufsrecht haben. In der Theorie klappt es gut aber es gibt wie in vielen anderen Bereichen auch hier die Möglicheit dies zu umgehen wenn man es möchte. Die Fragen die hier also gestellt wurden sind in sofern nicht nachvollziehbar. Jemand der den Artikel zurücknehmen muss wenn er nicht der Artikelbeschreibung entspricht ist und wird nicht so dumm sein und wird falsche Angaben zum Instrument zu machen.


    In sofern noch allen viel Spass bei Ebay, nur immer fair bleiben nicht nur als Verkäufer sondern auch als KÄUFER.

  • Na, da sprechen Sie mir ja aus der Seele! Fair bleiben als Käufer UND Verkäufer! Ich verstehe jeden gewerblichen Verkäufer, dass er Gewinn machen und verkaufen will, da er davon lebt. Nur dann bitte nicht so komische Aussagen, das ist wirklich alles andere als seriös und hat nichts mit Ehrlichkeit zu tun.
    Ob die schlechten Bewertungen stimmen, hatte ich ja dahingestellt, das kann ich nicht beurteilen.
    Das hat hier also alles nichts mit "Miesmachen" oder dergleichen zu tun, es ging um etwas völlig anderes, und das wissen Sie.


    Im Übrigen bin ich ein guter Verkäufer (nicht von Geigen) UND Käufer...


    Dann wäre das mit dem Lack ja geklärt, sie scheinen also nur gut poliert zu sein und aufnahmetechnisch zu glänzen.

  • "Laut Gesetz muss man nämlich, wenn man einen gewerblichen Handel betreibt auch einen gewerblichen Ebayaccount haben... "


    Nein, das stimmt so nicht. Das stimmt nur dann, wenn der Ebayverkauf Teil seines Gewerbes/Handels ist. Auch ein Händler darf privat verkaufen, und einen privaten Account haben. Wenn z.B. ein Geigenhändler seine Autoreifen verkauft, darf er das natürlich als "Privater Verkäufer" mit den entsprechenden Haftungsausschlüssen. Insofern gibt's da eine Grauzone, was "zum Geschäft" gehört und was nicht, was man also über den gewerblichen Account verkaufen muss oder was auch ein Händler über seinen Privataccount verkaufen darf. Muss also z.B. ein Antiquitätenhändler eine gebrauchte Geige gewerblich verkaufen (weil man sie unter "Antiquität" einstufen kann, oder darf er sie als "Musikinstrument" privat verkaufen? Dann wird massgeblich, ob er sie zum Verkauf selber eingekauft hat (dann ist der Fall klar), oder ob er sie privat besessen hat (z. B. als Musikinstrument seiner Tochter), dann ist der Fall schon nicht mehr so klar. Deshalb gibt's ja so viele "Privatsammlungen" mit 20-30 Geigen (hahaha..!!!), "Erbschaften" und wie man das immer nennt, bei den "man sich nicht auskennt". Und auch Privatverkäufer können nicht alle Garantien ausschliessen (das wissen viele nicht!!!), aber das führt jetzt zu weit. Es ist sehr ratsam, sich als Ebaykaeufer mal die Rechtslage zu Gemüte zu führen, und kann bares Geld sparen, bzw. zurückbringen. ;)


    Aber ich begrüße jeden Händler, der sich als das zu erkennen gibt, was er ist, und der entsprechende Rücknahmen akzeptieren muss. Da finde ich dann auch einen höheren Anfangspreis gerechtfertigt, schliesslich trägt er mehr Risiko (Rücknahme), und muss Steuern zahlen. Und ich als Kunde kann mit weniger Risiko einkaufen.