Mitnahme eines Cellos im Flugzeug

  • Für mögliche "Nachahmer" berichte ich nachfolgend über meine aktuellen Erfahrungen:
    Wir wollten auf einem Lufthansa-Flug einen neuen leeren Cellokasten (Gewicht ca. 6 kg) aus China (Shanghai) nach Deutschland (München) mitnehmen.
    Telefonisch wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass für Sperrgepäck - über 120cm Länge, ein Cellokasten ist aber leider fast 140 cm lang! - eine Voranmeldung von 2 Tagen erforderlich ist. Es klappte zum Glück allerdings auch noch nach der namentlichen Voranmeldung von nur einem Tag.
    Wer das Gepäck nicht vorher angemeldet hat, kann allerdings Pech haben und muss evtl. teure Luftfracht (ca. 30 Euro pro kg) bezahlen oder den Artikel im Flughafen zurücklassen! Dasselbe gilt natürlich auch, wenn die auf dem Ticket eingetragene Gepäck-Freimenge von in der Regel 20 oder 30 kg pro Person überschritten wird (sog. Übergepäck).
    Bei der Gepäckabgabe wurde ausdrücklich gefragt, ob sich in dem Cellokasten ein Instrument befindet. Für dieses würde ein Garantie dann strikt ausgeschlossen!
    Der gut eingepackte leere Cellokasten kam schließlich unbeschädigt nach Deutschland, allerdings nicht auf demselben Gepäckband wie das übrige Aufgabegepäck! Natürlich interessiert sich auch der Zoll für den Kasten, seinen Wert und seinen evtl. Inhalt. Dazu war es gut, dass wir eine Quittung des Verkäufers vorlegen konnten, denn die Preisunterschiede zwischen China und Deutschland sind da doch beträchtlich!
    Wer bei einer Flugreise kein Risiko für sein Cello eingehen und es mit in die Kabine nehmen will, muss wohl oder übel ein zweites Flugticket lösen.
    Eine chinesische Fluggesellschaft (China-Southern), bei der wir das machen wollten, gewährt dabei aber nicht etwa den für Personen üblichen Rabatt, sondern verlangt für das auf einem Sitz transportiere Instrument sogar den vollen Preis (immerhin ca. das Doppelte des Rabattpreises bei frühzeitiger fester Buchung). Da wird einem die Entscheidung für eine Bahnfahrt doch leicht gemacht!
    MfG
    Rainer

  • Hab noch was, ist vielleicht interessant:


    Zitat

    Original von RainerFür dieses würde ein Garantie dann strikt ausgeschlossen!


    Ein Kumpel von mir hat beruflich mit diesen Sachen zu tun und hat mir erklärt, dass dieser Haftungsausschluss nicht gilt, wenn das Instrument vorsätzlich gestohlen oder beschädigt worden ist. Ich weiß nicht, ob es juristisch wirklich so ist, aber er sagt, dass das aufgegebene Gepäck sich "in der Obhut" der Airline befindet, und natürlich dürfen ihre Leute nichts absichtlich beschädigen oder stehlen. Wie kann man das feststellen? An aufgebrochenen Schlössern zum Beispiel.


    Aber wir wollen alle hoffen, dass solche Sachen überhaupt nicht passieren.

  • Unglaubliche Unverschämtheit von Air Berlin!


    Die Alternative Bahn statt Flugzeug habe ich übrigens gerade erfolgreich mit Cello auf der Strecke von Shanghai zur Insel Hainan (37 Stunden im Schlafwagen) exerziert.
    Zwar kostet das Bahn-Tiicket etwa genauso viel wie der reguläre Linienflug, dafür sind die Gepäckstücke aber frei.


    Allerdings sind sogar die die besseren Schlafwagenabteile ("soft sleeper") für 4 Personen konzipiert, so dass es bei voller Belegung und zusätzlichem Gepäck schon eng für ein oder sogar mehrere Celli werden kann. Wir haben haben da Glüclk gehabt und hätten bei voller Belegung schlimmestenfalls unsere beiden Celli in den Gepäckwagen geben müssen.


    Richtig lohnen tut sich so eine strapaziöse Reise aber nur, wenn man genügend Zeit hat, Bahnfan ist und ohnehin mal die unterschiedlichen Landschaften über eine lange Strecke sehen möchte.


    MfG
    Rainer

  • Bei Qantas läuft ja zur Zeit einiges anders als es soll, dafür läuft aber auch einiges andere anders :D


    The Strad hat (schon am 20.9.) berichtet, dass die australische Airline ihre Handgepäckmaße auf Geigenkoffergröße gebracht hat. Bestimmt ein schönes Gefühl, sein Instrument griffbereit zu haben, wenn draußen Triebwerk #4 in Einzelteilen durch die Tragfläche geht ...

  • Der Transport eines Cellos in die USA im Passagierraum war seinerzeit (2000/2001) mit Sabena (jetzt: Brussels) ein riesiges Problem. Trotz gebuchten zweiten Platzes (!!!) war man nicht in der Lage, mich mit Instrument einsteigen zu lassen. Kein Wunder, dass der Laden kurz darauf pleite ging.


    Habe dann per UPS nachsenden lassen (entsprechend verpackt natürlich; war schweineteuer und aufwendig wg. Verpackung, Zoll und Versicherung). Auf dem Rückflug bei LH ging es als Sperrgepäck. Kam auch an, zwar mit 1 Tag Verspätung (der Tag war die Hölle, die LH hatte das Cello in Paris Charles de Gaulle vergessen!), aber es hat sonst alles einwandfrei funktioniert.


    Geige spielen ist glaube ich wesentlich reisefreundlicher. Ich empfehle ja immer Solo-Piccolo-Flöte oder Triangel. Beide Instrumente reisen sich sehr unkompliziert.


    Beste Grüße


    MunichStylaz