Mathias Neuner Nro. 94

  • Moin, moin!


    Ich habe diese Bratsche von meinem Vater geerbt. Ich hielt sie für einigermaßen wertlos und habe sie bei ebay in einer Auktion angeboten. Darauf bekam ich in wenigen Stunden ein Dutzend Mails von Leuten, die die Bratsche sofort kaufen wollten. Es wurden bis zu 700 Euro geboten.


    Ich habe die Auktion abgebrochen und möchte jetzt doch erst einmal herausbekommen, was die Bratsche wert sein könnte.


    Auf dem Zettel im Klangkörper steht:


    Mathias Neuner, Geigenmacher in Mittenwald, 1804
    Nro. 94


    wobei die 04 des Jahres von Hand hinzugefügt wurde.
    Ich habe natürliich schon etwas recherchiert und weiß, dass das nicht viel aussagt, aber den Experten wird es hoffentlich weiterhelfen.


    Im Anhang fünf Bilder.


    Vielen Dank schon mal!


    Ingo

  • wir hatten hier schon mal so ein ähnliche Diskussion:
    Alte eige von Neuner ??


    die ging für angebliche 3000€ weg. Frühes 19.Jh. scheint bei diesem Zettel gar nicht mal so selten zu sein -trotz Napoleonische Kriege, in denen Neuner life involviert war. Macht nix, die Jahreszahlen gehen sowieso bis Anfang WK2.
    Sie hätten doie 700 € seelenruhig nehmen sollen!

  • Ich wuerde sie durchaus auch auf 19. Jahrhundert schätzen, allerdings schaetze ich sie angesichts der guten Substanz doch etwas hoeher ein, bzw. wuerde sagen, dass sie bei gutem Klang (und die Lackabnutzungen deuten auf ein "vielgespieltes Instrument" hin, da darf man also hoffen!) durchaus bis in den vierstelligen Bereich gehen KANN. Soweit ich sehe gibt es keine groesseren Schäden (Risse...), sondern nur ersetzbare Anbau(fehl)teile, also Sachen wie Steg, Saitenhalter, Saiten....das ist mit vertretbarem finanziellen Aufwand reparabel.


    Bratschen sind im Allgemeinen etwas teurer als Geigen, und ich denke, dass sich bei diesem Instrument eine Schaetzung in Natura (von mehreren Geigenbauern) durchaus lohnt. Bei Ebay verschleudern koennen sie die immer noch, aber vielleicht ist auch ein Geigenbauer an einem Ankauf interessiert- so viele aeltere Bratschen gibt es naemlich gar nicht, bei Ebay kommen auf ca. 50 alte Geigen geschaetzt 1-2 Bratschen...


    Ein weiterer wertbeeinflussender Faktor ist die Bodenlänge- kleinere Instrumente (38,5-39,5 cm) sind meist weniger gesucht, fuer Bratschen groesseren Formats (40-43cm) wird teilweise deutlich mehr Geld bezahlt.

  • Falls der Geigenbauer diese These bestätigen sollte, sind Sie bei Ebay gut aufgehoben. Ich habe z.B. eine "Neuner" mit der Jahreszahl 1809 für schlappe 800,- Euro verkauft und ich war damit überglücklich, da ich wusste, dass es keine echte Neuner war. Die Ebay-Käufer lassen sich von solch einem Zettel gern beeindrucken, und schlecht ist Ihr Instrument auch nicht. 1000,- Euro sollten durchaus drin sein.


    Gruß

  • Vielen Dank für ihre Hilfe, das war sehr wertvoll für mich.


    Ich will ja nicht reich werden mit diesem Verkauf, wollte mich aber auch nicht ahnungslos über den Tisch ziehen lassen.
    Jetzt bin ich einigermaßen sicher, dass ich mich später nicht schwarz ärgen werde ;)


    Admin: Keine Ursache, ich war aber schon etwas verwirrt :)


    BellaVita: Sie haben Post!


    Tja, da hier im Haushalt keine weiteren Geigen herumliegen werde ich mich jetzt hier verabschieden.


    Nochmals Danke und Tschüß!


    Ingo

  • Eine Auktion "abbrechen" ist eigentlich nicht rechtens und geht nur mit
    triftigem Grund (wenn z.B. die Bratsche inzwischen kaputt oder verloren geht), ansonsten sehr ärgerlich für die Bieter. Laut ebay Statuten kann der letzte Bieter die Herausgabe der Bratsche verlangen. Ich hoffe für Sie, er nutzt das nicht aus.


    Übrigens recht schönes Instrument, das mich stark an eine kürzlich entdeckte
    Geige erinnert, die ich repariert habe. Auffällig ist auch (sehe ich gerade) die gleiche Patent-Kinnstütze!! Gleiche Lackfarbe und diese auffallend dünnen Deckenränder... sehen Sie mal: Zierliche alte Geige — Einschätzung

  • Ich glaube, man kann eine Auktion auch abbrechen wenn man sich bei der Beschaffenheit des Artikels geirrt hat- also wie hier im Wert des Instrumentes, bzw. ein zu niedriges Anfangsgebot eingegeben hat.