Na BUMM. So schnell wird man ein alte Geige + 2500$ los

  • ehrlich ich dachte mir, als ich das las:
    http://futurezone.at/digitalli…ar-violine-zerstoeren.php
    an eine typische moderne Internet-Legende.
    eine Dame hatte an einen Kanadier eine alte angebl. französ. Meistergeige um 2500$ verkauft. Er zweifelte an der Echtheit, klagte über Paypal und bekam recht. Daraufhin mußte er die Geige zerstören, um an sein Geld zu kommen!
    Lese ich aber die Geschäftsbedingungen von Paypal in N-Amerika:

    Zitat

    ..If you are a Seller and you lose a SNAD Claim because the item you sold is counterfeit, you will be required to provide a full refund to the buyer and you will not receive the item back (it will be destroyed)...


    aus https://cms.paypal.com/il/cgi-…_ID=ua/UserAgreement_full


    dann klingt das nicht mal so dumm!


  • Es ergäbe wirklich nur einen Sinn, falls Namensrechte verletzt worden sind. Ich kann mir nur vorstellen, dass dieser Bourginon bzw. seine Erben seinen Namen rechtlich schützen hat lassen, ansonsten müßte man ja die Myriaden an vogtländ. Geigen mit Zetteln allerlei in N-Amerika massenhaft einstampfen.
    Die Dame hätte halt gleich einlenken sollen, und bei Rückerhalt sofort den Zettel herauslösen müssen

  • Nein, so kompliziert ist das nicht. Ich denke nicht, dass da irgendjemand Namensrechte eingetragen hat. Wenn dem so wäre, müsste man in diesem Fall ja für die Zubereitung eines bekannten Rindereintopfes Lizenzgebühren zahlen...
    Vielmehr hat Paypal vermutlich aus Reflex und Unkenntnis im Geigenhandel so agiert, als ginge es um gefälschte Turnschuhe. Und da ergibt die Vorgehensweise auch Sinn, denn wo Markenartikel gefälscht werden, sehen die Gesetze vor, dass die Fälschungen vernichtet werden.
    Bei Geigen ist die Sachlage natürlich vollkommen anders und ich wünsche der Verkäuferin, dass sie mithilfe des Gutachtens, das sie vor dem Verkauf angeblich hat erstellen lassen, wenigstens ihr Geld vor Gericht zurückklagen kann...