Philipp Grosch (?) Dortmund

  • So, nun hier die Fortsetzung der Geschichte. Die Geige war wunderschön- tatsächlich toller Vogelaugenahorn, und vom Lack her viel schöner als auf den Bildern.... ABER. Sie hatte einen ordentlichen Bodenstimmriss. Aufgrund der Holzstruktur lief es da so fröhlich im Zickzack unterm Stimmstock durch, etwa auf 5-6 cm. Es war von innen noch kaum zu sehen, aber von aussen sah man die Bruchkante, schon schön alt und mit Staub gefüllt.


    Der Verkäufer will natürlich von nichts gewußt haben, die Geige käme frisch vom Geigenbauer und spielbereit, "isse in eine serr gute Zustand".. Also es gäbe keinen Riss. Dann habe ich Bilder geschickt. Dann war der Riß angeblich bei mir passiert. Dann hätte der Geigenbauer angeblich die Fotos angesehen. Und dann hätte der Geigenbauer anhand der Fotos gesagt, daß die Geige sehr gut repariert worden sei, und voll spielfähig. Undsoweiter undsoweiter. Das Ende vom Lied war, daß ich erst nach über 5 Wochen Diskussion (nämlich jetzt) und deutlicher Drohung, einen Anwalt einzuschalten und dem Finanzamt einen Tip zu geben die Geige zurückgeben konnte. Besagter Verkäufer agiert nämlich fröhlich als "Privatverkäufer", hat aber nachweislich dieses Jahr schon 40 Geigen verscherbelt, vermutlich (er macht seine Bewertungen immer "privat", sodaß man nicht sehen kann, um was für Artikel es sich handelt) sind es aber weit über 100. Das sind -geschätzt- quasi ca. 20000 Euronen schwarz am Fiskus vorbeiverdient, und den Käufern die Rückgabemöglichkeit genommen....


    Also, das ist Ebay- allen Glücksrittern zur Warnung ;)

  • Oha.. ja, so ist das mit dem Glücksspiel! Mal hat man Glück, aber meistens.. für dich hat es ja noch ein glimpfliches Ende genommen. Mal gucken, wann sie wieder bei Ebay steht *seufz*
    Vielleicht solltest du trotzdem mal jemandem einen Tipp geben?

  • Namen möchte ich nicht nennen, weil wegen Verleumdung undsoweiter... Mein Tip an alle Ebaykäufer: Macht Euch über die Rechtslage kundig! Wer z.B. mit Begriffen wie Sachmängelhaftung (§434 BGB) nichts anfangen kann und nicht weiß, daß auch Privatverkäufer sich trotz aller hübschen Sprüchlein nicht davon freisprechen können, sollte nicht bei Ebay kaufen. Zwar können sich Privatverkäufer von bestimmten Garantieansprüchen durch einen Hinweis in der Anzeige schützen, aber wenn der Hinweis fehlt, haften sie wie gewerbliche Verkäufer. Und wenn sie sich als Privatverkäufer tarnen, obwohl sie gewerblich handeln (da gibt inzwischen eine Menge Urteile, ab wann gewerbliches Handeln vorliegt), ist das ganz einfach Betrug. Das muß man dem Verkäufer ja nicht gleich an den Kopf werfen, aber sagen wir es vorsichtig: der Hinweis, daß man entsprechende Daten gesichert hat, das Aufzählen entsprechender Urteile mit Aktenzeichen und der Tip, daß man das ganze mal dem Finanzamt zuspielt haben in meinem Fall Wunder gewirkt. Ich bin wirklich ein friedfertiger Mensch, aber nach 5/6 Wochen Herumdiskutiere und mich durch seine "Geschichten" vera.... -fühlen werd ich irgendwann auch giftig. ;) Schaut Euch einfach genau an, ob der Verkäufer nicht ein "getarnter" Händler ist, ob die Sachen, die er bisher verkauft hat durch Scheinbieter hochgeboten wurde undsoweiter, oder ob er z.B. alle seine Sachen als "Privatauktion mit nichtöffentlicher Bieterliste" anbietet----wenn jemand was zu verbergen hat, hat das vermutlich auch seinen Grund.


    Jedenfalls als Warnung an Alle, falls die Geige wieder in Ebay auftaucht (und das wird sie höchstwahrscheinlich): Sie hat einen Bodenstimmriß. Also zum Spielen ist sie nicht geeignet. Sollte ganz gut zu identifizieren sein, sie hat einen ganzen (ungeteilten) Vogelaugenahornboden, das ist recht selten.