Beiträge von Admin

    Man kann sich die Bilder per E-Mail wieder aufs iPhone schicken. Dann wird man vorher gefragt welche Größe die haben sollen. Dann sollte man als Größe irgendwas unter 200 kB auswählen. Dann kann man diese Bilder praktisch ohne Qualitätsverlust ins Forum hochladen.

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    Quelle: Disclaimer Muster von JuraForum.de.

    Beim Thema Wert eines Gegenstandes in monetärer Hinsicht kann man folgende Sachverhalte unterscheiden:


    1. Verkehrswert oder Marktwert


    Das ist der Betrag, den der Markt momentan bereit ist für einen Gegenstand zu bezahlen (Achtung! Das heißt noch lange nicht, dass man an diesen Markt auch rankommt, aber mehr dazu später). Dieser Verkehrswert ist nicht in Stein gemeißelt sondern kann sich auch wieder ändern. Was nun ist der Markt: Zunächst ist es ein abstrakter Begriff. D. h. es werden Auktionsergebnisse oder bekannte Verkäufe analysiert. Dazu können noch persönliche Erfahrungen des Gutachters kommen usw. Im konkreten Fall unterscheidet sich aber der Markt z. B. bei ebay oder wenn ein renommiertes Haus etwas verkauft. Klar bekommt man bei ebay in der Regel weniger als meinetwegen ein Geigenhändler in London bekommt. Aber wie gesagt, dass muss nicht unbedingt so sein, sondern soll nur veranschaulichen, wie der Marktwert auch von dem Marktteil den ich auswähle abhängt.


    2. Wiederbeschaffungswert


    Dieser Wert sagt mir, was ich bezahlen muss, wenn ich mir den Gegenstand wieder anfertigen lassen muss bzw. ihn mir auf dem Markt schnell wieder besorgen muss ohne Zeit zu haben auf ein Schnäppchen zu warten. Beispiel: mir wird die Geige eines noch lebenden Geigenbauers gestohlen. Dann schaue ich in die Preisliste und sehe was mich die Wiederbeschaffung kostet. Oder eine alte Geige verschwindet. Dann wird es schon wieder schwieriger. Habe ich Zeit mir eine solche zu suchen wird es wahrscheinlich billiger (und kommt näher an den Verkehrswert) als wenn ich gleich die nächstbeste Ersatzgeige bei einem Händler kaufen muss.


    3. Auktionsergebnisse


    Sind sicherlich ein Anhaltspunkt, allerdings handelt es sich hierbei um eine besonderes Marktsegment: die Preise können unvorhersehbar nach oben oder unten ausschlagen. Nach unten, wenn sich an dem Auktionstag keiner für die angebotenen Instrumente interessiert oder nach oben, wenn ein Bietergefecht entsteht. Dann geht es oft nicht mehr um den Wert der Sache sondern um "will unbedingt haben". Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich auch so viel für meinen xyz Bogen bekomme.


    4. Händlereinkaufspreise


    Die sind meist für einen fröhlichen Geigenverkäufer ernüchternd. Ein Händler unterhält sehr teure Marketinginstrumente. Das können technische Werkzeuge wie eine Website sein die auch bekannt sein muss (gemacht werden muss, bleiben muss, das kostet viel Geld für Werbung bzw. auch Instandhaltung der Seite). Oder er verfügt über ein Netzwerk zu Kunden, dass er sich im Laufe der Jahre oder Jahrzehnte aufgebaut hat oder einen physischen Laden usw. All das verschlingt eine Menge Geld, das der Händler mit dem Weiterkauf der Ware einnehmen muss. Damit hat er noch nichts zum Leben verdient. Das wäre dann der Betrag der abzüglich der variablen Kosten, der Fixkosten, und abzüglich Steuern und Rücklagen etc. übrigbleibt. Daher muss ein Ankauf deutlich unter dem Marktwert erfolgen.


    Supi Antwort Herr Admin " romantsch verklärt " sammel ich meine Löwen und andere Extravagancen
    auch wenn ich damit Hohn und Spott und mitleidige Blicke ernte...ich mag sie einfach!!!


    Freilich, es muss halt Spaß machen... Wenn ich mal wieder einen zerfledderten Löwen finde, werde ich ihn mitnehmen - vielleicht päppelst Du ihn ja wieder auf... :thumbup: