Meine Nachbarn ein Stock tiefer, fühlen sich von meinem Geigenspiel, bezüglich des "Lärms" gestört.
Hintergrund: Wir wohnen in einem 3-Familienhaus. Der Vermieter im Erdgeschoss fing vor ca. 2 Jahren mit dem Spielen eines Fagotts an. Wir wohnen im 2. Stock und ich habe im Januar mit dem Spielen von Geige begonnen. Nun fühlen sich die Mieter im 1. Stock in die Zange genommen und wünschen eine zeitliche Einschränkung.
Fakt ist, dass die Wohnung im 1. Stock schlecht isoliert ist. Dies wurde beim Bau vergessen.
Von der Gemeinde ist Musizieren uneingeschränkt möglich von 8-22 Uhr.
Hat jemand schon Erfahrungen mit Ähnlichem gemacht?
Über Google findet man viele Urteile zum "Lauten Musizieren". Allerdings beziehen sich diese Urteile auf wirklich laute Instrumente, wie z.B. Klavier. Da gibt es Urteile, wie z.B. 2 h am Tag müssen immer möglich sein, auch bei hellhörigen Häusern.
Ich habe aber noch kein Urteil über ein zu lautes Geigenspiel gefunden.
Nach meiner Meinung müßte erst eimal ein Gutachten her, ob das Geigen- und Fagottgeräusch im 1. Stock wirklich so laut ist, dass es eine Regelung Bedarf, oder?