Ethik Frage bei Schwindler

  • Hallo Zusammen


    Ich schaue mir von Zeit zu Zeit die Angebote der Auktionsplattformen an.

    Da gibt es natürlich immer den einen oder anderen Schwindler. Meist aber kleine Schwindeleien.

    Nun habe ich auf der beliebten schweizer Auktionsplattform einen gesehen, der seine Geige als F. Rugeri (1628-1698) anpreisst. Im Text wird ersichtlich, dass er/sie es als echte alte 300 jährige Geige hinstellt. Die Geige sieht für mich als mittelmässige bis schlechte Fälschung und besten Falls knappe 100 Jahre aus. (Wahrscheinlich zwischen 50-70 Jahren.) Vorgeteuschter Anschäfter und gefälschte Alterung wie auf tausenden alten sächsischen/böhmischen Geigen.

    Nach meinem empfinden ist die Beschreibung der Geige versuchter Betrug.


    Soll man so etwas dem Auktionshaus melden? Oder wie sehen das andere Forumsmitglieder.

  • Ich bin da unsicher. Mir ist etwas Ähnliches vor kurzem bei einer Anzeige in einem deutschen Portal aufgefallen. Da hat jemand eine Geige mit einem Stimmriss, dessen Kanten als blankes Holz sichtbar auseinanderklaffen, als professionell restauriert angepriesen. Die vorhandenen Risse seien mit Belegen gesichert und garantiert hundertprozentig bombenfest.

    Ich hab den Anbieter über die Kontaktfunktion darauf hingewiesen, dass jemand mit halbwegs professionellen Ansprüchen bei so einem riesigen Riss ein Stimmfutter gemacht und den Riss garantiert auch retuschiert hätte.

    Darauf kam keine Reaktion, und die Anzeige ist unverändert online.


    In der Bucht sind irreführende Angaben auch bei Privatverkäufen ein valider Reklamationsgrund. Man muss wohl allerdings nachweisen, dass die Artikelbeschreibung irreführend war, was manchmal schwierig sein kann. Ich kaufe solche unkoscheren Dinge einfach nicht.

  • Ich habe beim Kontaktieren solcher Verkäufer sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen gemacht.


    Gute: Teilweise wussten die Leute es tatsächlich nicht. Es gab eben eine "passende Familiengeschichte" dazu, und die Leute haben das, was sie schrieben, tatsächlich geglaubt. Im Zuge einer Haushaltsauflösung hatten die auch nicht die Zeit, sich damit eingehend zu beschäftigen- vïollig verständlich. Solche Verkäufer haben dann meine Kommentare mit in die Anzeige aufgenommen ("...ein freundlicher Bayer hat mich darauf hingewiesen, dass...") oder die Anzeige rausgenommen. Auch Reaktionen wie "Ich gehe erstmal beim Geigenbauer vorbei und hole mir eine Zweitmeinung" (denn vielleicht will ich die Geige ja nur runterhandeln...) waren für mich absolut ok.


    Leider gab es auch die andere Fraktion- üble Beschimpfungen oder keine Antworten, und Anzeige blieb so drin wie sie war.


    Theoretisch könnte man solchen Betrügern nur beikommen, wenn man das Zeug kauft und die dann nach Strich und Faden verklagt. Also: Freundlicher Hinweis auf Fälschung/Reparaturbedarf (wenn er auch für Laien ersichtlich ist wie z.B. offene Risse/Brüche etc.), dann von einem anderen Account kaufen, und dann auf Herausgabe eines Originals bestehen (bzw. die Wertdifferenz -das würde mit etwas Glück auf einen Vergleich hinauslaufen), bzw. mit Kostenvoranschlag für die Reparatur sich dort Geld geben lassen.


    Problem dabei ist: "Recht haben" ist nicht "Recht bekommen", und es ist eben schwierig, da was nachzuweisen. Denn wenn man demjenigen den Reparaturbedarf selber gemeldet hat, kann man zwar nachweisen, dass derjenige das wusste, aber gleichzeitig wird das Gericht sagen: "Ja wenn Sie das wussten, warum haben Sie die Geige denn gekauft...?" Fotos gehören mit zur Artikelbeschreibung, und damit sind Verkäufer in vielen Fällen einfach mal haftungsmässig "raus".


    Ich habe mir daher angewöhnt, das einfach zu ignorieren. Bei Ebay müsste man sonst gefühlt jede zweite Anzeige reklamieren- neue Instrumente, die "professionell eingerichtet" sind und wo die Stege nicht passen, "teures Hartholzgriffbrett", "massives Schichtholz für lange Haltbarkeit" etc.- da stehen mir schon bei Neuinstrumenten die Haare zu Berge, von den Tausenden "echten Stradivaris mit ostpreußischer Fluchtgeschichte" ganz zu schweigen.


  • Ganz klar: so etwas sollte man melden.


    Mir persönlich ist dazu die Zeit zu schade .. ;) ... aber besser wäre es, zu melden.