Barockgeige oder Fake

  • …. einfacher wäre es, wenn Sie das Köstler Gutachten einfach Vorlegen\Ablichten. Deshalb gilt für mich:


    die Violine ist nicht einem Erbauer klar zuzuordnen.


    Die Violine ist laut Köstler nicht in allen Teilen zusammengehörig. Sonst würde er diesen wichtigen Satz hinschreiben.


    das um 1800 Holz von circa 1750 verwendet wurde, ist zumindest sehr ungewöhnlich.


    Die Violine hat offensichtlich keinen Zettel.


    Die vollständigen Daten (Kopie) des Dendro chronologische Gutachtens (wenn überhaupt schriftlich vorhanden) wollen Sie aus irgendwelchen Gründen nicht vorlegen!?



    Bilder von Schnecke und Hals, Griffbrett haben wir immer noch nicht gesehen.


    Mit der Decke ist meiner Meinung nach irgendwas nicht in Ordnung.





    Für mich deutet alles auf Fake hin bzw. Kopie(mit altem Decken-Holz?), dafür würde ich zum jetzigen Informationsstand keine 300 € ausgeben.

    Aber ich hoffe immer auf neue Info. Bei JoRue alias Hunter warte ich heute noch 😂😂😂.



  • Ich verstehe nicht ganz, warum man sich bei 1770 und „um 1800“ streiten muss. Für mich ist das ein übereinstimmender Zeitraum, genauer geht es eben nicht. Die Breite der Waldkante ist doch auch nur eine Schätzung die einer Wahrscheinlichkeit unterliegt, das kann gut und gerne auch 20 Jahre danebenliegen. Man weiss doch gar nicht, wie dick der Baum war und wieviele äussere Jahresringe noch dazukommen. Das Gutachten bezieht sich ja nur auf den vorliegenden Bereich, man hat ja nur diesen Teil des Baumes, nicht den ganzen Querschnitt.


    Und ja, der Zustand der Decke ist auffällig.


  • und eben weil der Zustand der Decke auffällig ist und eine Lagerzeit von über 30 Jahren eher selten war, macht es Sinn, sich das Dendrologische Gutachten genauer anzusehen. Das besteht nämlich aus 5-8 Seiten und drückt sein Ergebnis in Wahrscheinlichkeiten aus. Außerdem ist es sehr hilfreich, die Referenzbibliotheken, auf die er sich bezieht, zu sehen. Es wird auch verschiedene Software eingesetzt, die in den seriösen Gutachten immer benannt wird.


    Deshalb sollte man meiner Meinung nach die zugehörigen Quellen immer erschöpfend publizieren. Gegebenenfalls könnte man den Autor schwärzen, aber selbst das beeinträchtigt eine seriöse Verwendung.


    Die Geigenwelt glänzt jetzt nicht gerade durch besondere Seriosität und Ehrlichkeit, oder? Fälschungen oder Kopien sind eher die Regel statt die Ausnahme. Deshalb bin ich der Meinung, wenn man Gutachten zu einer Unterstützung der Aussage verwendet, sollte man sie zwingend auch publizieren.


    Deshalb verlangen Gutachter, nicht selten sind sie vereidigte Sachverständige, auch viel Geld für Ihre Expertise, die streng genommen für die Veröffentlichung gemacht wurde.


    Ich würde mich aber freuen andere Meinungen zu diesem Thema zu hören 😉.