Violine von Johann Georg Tihr

  • Violine von Johann Georg Thir Wien 1710 bis 1781
    Hallo,
    wer kann weitere Auskunft geben, eventuell Wertschätzungen machen?
    Die Violine (siehe Bilder) kommt mit einem Gutachten oder Kaufvertrag von Pilat Pal Budapest mit dem Datum von 1919.
    Verkauf oder Gutachten an Herrn Geza Zimmermann 23.12.1919 laut Übersetzung( siehe Bilder).
    Allerdings steht in der Übersetzung, dass die Schnecke nicht vom Meister selbst gemacht wurde.
    Der damalige geschätzte Wert lag bei 2000 – 2500 Kronen ( entsprach damals Deutscher Reichsmark oder Schweizer Franken).
    Wer war Geza Zimmermann? Es wird behauptet, dass die Violine bis vor ca 10 Jahren von einem ersten Geiger in einem Orchester in Bayern benutzt wurde.

  • Sicherlich eine Intressante Geige die Bilder sind nicht besonders Aussagekräftig. Front seite Rückseite und Schnecke. Bei bedarf auch ein Paar details.
    Bei Geigen dieser Wertschätzung kommen Sie nicht daran vorbei einen Kundigen Geigenbauer auf zu suchen.
    Anhand der bilder kann zwar eine einschätzung gemacht werden, aber letzendlich muß man die Geige in der Hand haben um Zettel und Machart beurteilen zu können. Bei Geigen die einen Wert haben können von ca. 40000€ sollte man den Aufwand nicht scheuen mehrere Geigenbauer auf zu suchen.
    Um etwas die epeurie zu nehmen es kann auch möglich sein das die Zettel nicht zu dieser Geige gehören.
    Daher ist eine Prüfung in Natura wahrscheinlich die einzige möglichkeit um gewissheit zu bekommen ob es eine Fälschung ist oder ob die Geige echt ist.

  • Komisch, ich lese auf dem Zettel: – modell „Georg Thier“ –
    Was sicher nicht mit „Original“ übersetzt werden sollte.
    Kann mich aber auch irren.


    Dass die Geige angeblich von einem „ersten Geiger“ in einem Orchester benutzt worden sein soll,
    würde ich nicht bewerten, solange weder Geiger noch Orchester bekannt sind.


    Die Bilder der Geige sind leider nicht groß und scharf genug für eine genaue Beurteilung.

  • …es kann sich auch um die Formulierung "in allen Teilen original und zusammengehörig" handeln, sprich, die Geige hat keine "Austauschteile" und den originalen Zustand/Lack. Solange da nicht steht, dass die Geige "von XYZ erbaut" ist oder was Ähnliches wäre ich sehr vorsichtig.


    Um eine Schätzung durch eine Geigenbauer -möglichst einem, der sich mit Thir auskennt- kommt man nicht herum. Für einen Verkauf bräuchte man ein aktuelles Gutachten mit Foto etc., das eben genau dieser Geige zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Damals kann man sich geirrt haben, oder das Gutachten kann gefälscht sein (heutzutage macht Photoshop so Einiges möglich…). Insofern braucht man da ein aktuelles Gutachten, damit man den aktuellen Wert bei verbriefter Echtheit wirklich ansetzen und zumindest teilweise erlösen kann.