Geige kaufen, tipps

  • Guten Tag,


    Und zwar wollte ich mir eine Geige zu legen. Wollte mich in Hannover
    anmelden, für eine Schule ( Noch nie Geige gespielt), die aber bis zum 8
    Januar geschlossen hat. Da ich unbedingt Geige spielen möchte und mir
    da auch sehr sicher bin. Da ich den Ton einfach fazinierend finde, die
    Form also eigentlich alles. Bin jetzt am überlegen nach Hannover zu
    gehen um mir da Geigen anzugucken bei Geigenbauer oder zu Bestellen.
    Möchte max 400- 450 für ein komplettes Set ausgeben. Allerdings denke
    ich, das ich beim Geigenbauer vielleicht was schlechtes kaufen könnte,
    da ich mich da nicht so auskenne und bestimmt nicht jeder Geigenbauer
    gleich gut ist und da 100% arbeit rein steckt. Interessiere mich
    momentan sehr für Klassische Musik und würde auch eventuell erstmal in
    der richtung gehen wollen.


    Jetzt wollte ich einfach mal eure meinungen hören, ob Online oder
    Hannover,Celle? Wenn online, dann mit links eventuell. Danke im voraus :)
    Interessant finde ich auch noch Thomann.
    Hier werden zwar auch Geigen angeboten, aber ich möchte ja eure meinung hören. :thumbup:


    Mit freundlichen Grüßen


    kunk4

  • Also.


    Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, an eine Geige zu kommen. Im Allgemeinen kann man sagen: Je mehr Ahnung man hat, desto bessere Instrumente bekommt man für weniger Geld.


    Ein neues Geigenset (Thomann, Amazon, etc. pp.) hat Vor- und Nachteile. Vorteil: Bei guten Musikhändlern (auch hier bei Geige 24) kann man auch als Anfänger relativ risikoarm kaufen. Nachteil: Neue Schülergeigen sind kaum je wieder verkaufbar, wenn man z.B. feststellt, dass das Geigespielen einem nicht liegt. Das muss nicht die Freude am Spiel/Klang sein, nicht der Fleiss, nicht die Motivation- nicht wenige Leute haben auch einfach unüberwindbare orthopädische Probleme, die vorher nicht abzusehen waren. Genau aus letzterem Grund staubt meine Geige unbenutzt und traurig vor sich hin.


    Gebrauchte Geigen kann man zu sehr guten Preisen bekommen, da sind ganz andere Qualitäten für wenig Geld möglich. Spielbare, recht gute Geigen, welche an die 100 Jahre alt sind und solide gebaut sind durchaus für 300-400 Euro zu haben, und auch für ungefähr diesen Preis wieder verkäuflich. Solche Instrumente werden auch wie Sand am Meer angeboten, man muss aber etwas Ahnung haben, um zu sehen ob Schäden vorliegen und wie der finanzielle Reparaturaufwand ist. Es gibt Schäden, die harmlos aussehen aber fast irreparabel sind, und Schäden, die für einen Laien nach "Katastrophe" aussehen, aber in wenigen Handgriffen zu beheben sind.


    Ich rate daher unbedingt Folgendes: 1. Erstmal ein Instrument leihen/mieten. 2. Wenn Du dann weisst, dass es für Dich das Richtige ist und es keine Probleme gibt, kannst Du über einen Erwerb nachdenken (das kann durchaus schon nach 2-3 Monaten sein). 3. Und dann rate ich, bis dahin so viel wie möglich hier im Forum zu lesen, mal ein Geigenbauerbuch durchzublättern etc.- und dann auf die Jagd zu gehen. Dann kannst du die Instrumente auch selber anspielen, die unterscheiden sich nämlich durchaus im Klang und im "Handling". Beim Geigenkauf ist "Wissen" wirklich bares Geld, und es zahlt sich aus, sich ein bisschen mit der "Geigenanatomie" und dem Geigenbau zu beschäftigen.

  • Erstmal danke für die Antwort! Hab heute hier http://der-musikbrunnen.eu/_/ meine Geige gekauf und bereue es... -.-. Wollte unbeding eine Geige usw. Geige ist aus China, heißt denke ich aber nicht gleich, das die schlecht ist. Hat 300 gekostet und hat ein kleinen Lack schaden + ich habe einen 3/4 Bogen bekommen, was mir grad erst aufgefallen ist. Daran merkt man sofort die sehen nur das GELD. Könnte die nicht zurück geben, meinte der. Bitte wirklich um Rat. Eventuell könnte man auch über Whatsapp schreiben, wenn sich wer gut mit Geigen auskennt und ich könnte Bilder schicken. 015256067205.
    Mir ist bewusst, das ich selbst Schuld bin!
    Danke im voraus.
    Mfg kunk

  • Es ist mir neu das in Deutschlang kein Rückgabe Recht mehr gibt. Und wenn Sie dann noch ein Lackschaden hat erst recht.
    Auch wenn Sie mit Lackschaden Verkauft wurde. Und wenn dann noch ein falscher Bogen dabei war ist doch die Sachlage klar.
    Also das ganze wieder zurück natürlich mit begründung das der Artikel Klanglich und Optisch nicht erwartung erfüllt fertig.
    Das einzige was passieren kann das man das Porto bezahlen muß. Also nicht abwimmeln lassen.


    Bei Bestellungen im Internet oder Katalog gibt es genaue Regeln: Das Bestellte darf innerhalb von 14 Tagen (inklusive Wochenende und Feiertage) ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Das ist das gesetzliche Widerrufsfrist.


    Sollte das ganze im Ladengeschäft gekauft sein, trifft das zu.
    Auszug:deutscher-verbraucherschutzverein.de


    Um eines vorweg zu nehmen: Nein - es besteht kein generelles
    zweiwöchiges Rückgaberecht! Hat der Verbraucher seine Ware herkömmlich
    im Laden gekauft und ist die Ware nicht mangelhaft, dann steht ihm laut
    dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kein gesetzliches Rückgaberecht zu.


    Einige Verkäufer räumen ihren Kunden in ihren Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings freiwillig vertragliche
    Rückgaberechte ein. Hierbei gilt es aber die Bedingungen vorab genau zu
    lesen, denn den Inhalt eines freiwillig gewährten Rückgaberechts kann
    der Verkäufer frei bestimmen. Die Auswirkungen solcher Einschränkungen
    werden Verbrauchern oftmals erst im Nachhinein deutlich. Verbreitete
    Einschränkungen sind z.B.:


    Umtausch statt Rückgabe. Häufig entpuppt sich das
    vermeintliche Rückgaberecht lediglich als Umtauschrecht, d.h. der Käufer
    kann zwar die Ware zurückgeben, erhält aber kein Geld zurück, sondern
    kann sich für den Gegenwert lediglich einen anderen Artikel bei dem
    Verkäufer aussuchen.
    Ausschluss reduzierter Artikel. Außerdem schließen viele Verkäufer ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für bereits reduzierte Ware aus.
    Gutschein statt Bargeld. Selbst wenn die Rückgabe der Artikel
    möglich ist, speist ein Großteil der Verkäufer den Kunden mit
    Wertgutscheinen ab, um den Kunden an das Ladengeschäft zu binden.


    Hinsichtlich der freiwillig erteilten Rückgabe- und Umtauschrechte
    kann der Verkäufer wirksam die genannten Einschränkungen vornehmen.
    Hiervon werden aber nicht die gesetzlichen Rechte erfasst (siehe unten).


    Vorsicht sollten Sie vor allem bei mündlichen Versprechungen der
    Verkäufer walten lassen. Zwar können Rückgaberechte auch mündlich
    vereinbart werden. Wenn der Verkäufer von seinen Versprechen später
    aber nichts mehr wissen will, gerät der Käufer schnell in Beweisnot.


    Wir raten Ihnen dazu, sich das Rückgaberecht
    schriftlich vom Verkäufer bestätigen zu lassen. Dies kann z.B. ganz
    einfach durch einen handschriftlichen Vermerk des Verkäufers auf dem
    Kassenbon geschehen. Außerdem könne auf diese Weise auch die
    Bedingungen eindeutig festgelegt werden.


    Also kein Zeit vertrödeln und Rückabwickeln.